MERKBLATT
zur ambulanten Psychotherapie
Beantragung von Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte wie für Privatversicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Der Patient stimmt dem Antrag an die Krankenkasse zu und der Therapeut verfasst die schriftliche Begründung des Therapieantrages.
Die persönlichen Daten und medizinischen Befunde des Patienten werden bei der Beantragung der Psychotherapie gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse und dem für diese tätigen Gutachter durch eine Patienten-Chiffre chiffriert und anonym übermittelt. Damit ist der Schutz der Patientendaten und die Schweigepflicht gewährleistet.
Der Patient ist auch nach der offiziellen Bewilligung der Therapie frei die Behandlung zu beenden oder bei einem anderen Therapeuten erneut einen Antrag zu stellen. In dem Fall werden die bisher in Anspruch genommene Sitzungen bei der erneuten Bewilligung angerechnet. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen z.B. bei bestimmten therapeutischen Interventionen geteilt (25 Minuten) oder verlängert werden.
Der Abstand zwischen zwei Patienten beträgt in der Regel 10 Minuten, so dass Sie, wenn Sie pünktlich sind, selten den vorherigen Patienten im Warteraum antreffen werden.
Therapiegenehmigung
Die Versicherungsträger (z. B. gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe, private Krankenversicherung) übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Patient erhält eine diesbezügliche Mitteilung auch direkt durch den Kostenträger.
Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie?
Der maximale Behandlungsumfang und der Umfang der einzelnen Bewilligungsabschnitte sind für ambulante Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Behandlungsverfahren des Therapeuten unterschiedlich geregelt.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind Maximum 100 Therapiesitzungen möglich. In dem Fall muss man, im Rahmen der Umwandlung in die Langzeittherapie, dann noch vor dem Ende des letzten Abschnitts zweimal der Antrag auf Verlängerung bzw. Umwandlung in die Langzeittherapie, gestellt werden. Das ist mit einem mehrseitigen chiffrierten Bericht an einen Gutachter, der weder den Therapeuten noch den Patienten kennt, verbunden. Viele Therapien können auch, je nach dem Problem das zu behandeln ist, bereits im Rahmen einer Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen zufrieden stellend abgeschlossen werden.
Fragebögen
Ohne Vorgeschichte zu kennen, kann man die Gegenwart nicht verstehen. Bereits am Anfang der Therapie bekommen Sie Fragebögen zu beantworten. Dieser Fragebogen soll helfen, einen umfassenden Eindruck Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation und den Bezug zu dem aktuellen Problem zu ermitteln. Weiterhin dient der Fragebogen als Grundlage für die spätere Erstellung des Gutachtens zur Beantragung der Therapiekostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
- Die Informationen aus dem Fragebogen, die zum Teil sehr persönlicher Natur sind, werden absolut vertraulich behandelt. Kein Außenstehender (auch nicht Krankenkasse, nahe Verwandte oder Ihr Hausarzt) erhält ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis Zugang zu diesen Informationen. Ihr Name wird in dem zu erstellenden Bericht an den Gutachter (nur bei der Umwandlung in Langzeittherapie) nicht im Zusammenhang mit Ihnen gebracht, sondern nur als Chiffre genannt.
Therapeutische Arbeitsallianz
Es ist wichtig, dass Sie sich im Behandlungsraum und mit dem Therapeuten wohl fühlen. Deshalb ist es nicht vom Nachteil, wenn Sie bei mehreren Therapeuten Probesitzungen haben und da bleiben wo Sie sich am wohlsten fühlen.
Denn in einer guten therapeutischen Arbeitsbeziehung liegt das Potenzial zur Veränderung, weil die Menschen dabei erleben und erfahren - manche zum ersten mal im Leben - dass sie wichtig sind und, dass sie es verdienen ernstgenommen zu werden.
In der Therapie müssen Sie nicht alles erzählen, aber das was Sie sagen muss aufrichtig sein. Sonst irrt der Therapeut zusammen mit Ihnen und kann Ihnen nicht helfen.
Bezugspersonen
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, aber auch bei der Behandlung von Erwachsenen, kann es im Einzelfall inhaltlich angezeigt und hilfreich für den Patienten sein, wenn Bezugspersonen zeitweise mit einbezogen werden.
Schweigepflicht der Therapeuten / Verschwiegenheit des Patienten
Der Psychotherapeut ist gegenüber Dritten schweigepflichtig und wird über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen.
Der Patient verpflichtet sich seinerseits zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen er zufällig - z. B. über Wartezimmerkontakt - Kenntnis erhält.
Feste Terminvereinbarung / Terminversäumnis
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht anders vereinbart, zunächst einmal wöchentlich zu einem zwischen Patient und Psychotherapeut jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
Der Patient verpflichtet sich, die vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle den Termin abzusagen bzw. absagen zu lassen. Dazu genügt eine z.B. schriftliche Mitteilung (Brief, Fax, Email) oder eine telefonische Mitteilung auf dem Anrufbeantworter.
Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem (ein Patient pro Stunde) gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein Patient einbestellt ist, kann dem Patienten bei nicht Absage ein Bereitstellungshonorar in Rechnung gestellt.
Selbstverpflichtungserwartung an den Patienten
Der Patient verpflichtet sich, um den Erfolg der Therapie nicht zu gefährden, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Psychotherapie keine Drogen und, insbesondere für den Fall einer bestehenden Suchterkrankung, keine Suchtmittel zu sich zu nehmen oder zu benutzen.
Der Patient wird jede Aufnahme oder Veränderung einer medikamentösen Behandlung/Medikamenteneinnahme unverzüglich dem Psychotherapeuten mitteilen.
Der Psychotherapeut verpflichtet sich, den Patienten nach den qualitativen Standards seines Berufsstandes zu behandeln.
Selbsttötungsgedanken
Bei depressiven Patienten kommen Selbsttötungsgedanken vor. Der Patient verpflichtet sich deshalb, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern sich ggf. unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben, um kurzfristig und für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz und Hilfe zu erhalten.
Die Selbstverpflichtung lautet: „Hiermit versichere ich und verpflichte mich dem Therapeuten gegenüber ausdrücklich, dass ich mir bei Selbsttötungsgedanken nichts antun, sondern Hilfe und Schutz suchen werde. Ich versichere, dass ich mich weder absichtlich, noch durch Fahrlässigkeit etwas antun werde, egal was passiert und ganz gleich wie ich mich in dem Moment fühle. Wenn ich Gedanken an den Tod haben sollte, werde ich mich an die Notfallambulanz der nächsten psychiatrischen Klinik (LVR Klinik Langenfeld Tel 02173 102-0, LVR Klinik Düsseldorf oder den bundesweiten allgemeinen Arztnotruf 116 117) - oder: 0800 111 0 111 oder: 0800 111 o 222 - egal zu welchen Tages- oder Nachtzeit - wenden, um Hilfe zu erhalten. Diese Verpflichtung gehe ich hiermit voll bewusst ein, um somit der Therapie und mir selbst eine faire Chance zu geben“.
Notfälle
Für wirkliche Notfälle ist meine Praxis nicht ausgerichtet. Sie ist, wie die meisten Psychotherapie Praxen, eine Einzelpraxis. Für Notfälle sind die Notfallambulanzen der oben erwähnten umliegenden Psychiatrie Kliniken (LVR Klinik Langenfeld Tel 02173 102-0, LVR Klinik Düsseldorf oder den bundesweiten allgemeinen Arztnotruf 116 117) mit einem 24 Stunden Dienst ausgestattet.
Psychotherapiekostenregelung bei gesetzlich Krankenversicherten
Gesetzlich Krankenversicherte Patienten sollen, ihre Krankenversichertenkarte jeweils zur ersten Sitzung im Verlaufe eines Quartals zur Registrierung mitzubringen.
Bei dem Bemühen um eine neuerliche Kostenzusage wird der Psychotherapeut den Patienten durch notwendige fachliche Begründung unterstützen.
Bei regulärer Therapiebeendigung, aber auch bei Therapieabbruch, ist der Psychotherapeut verpflichtet dieses - ohne weitere inhaltliche Angaben - der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Eine Therapieunterbrechung von mehr als einem halben Jahr ist bei einer Psychotherapie, die durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird, nur mit besonderer Begründung möglich. Wird diese nicht gegeben oder nicht anerkannt, so erlischt der Anspruch auf Psychotherapie-Kostenübernahme gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel für den Zeitraum von zwei Jahren.
Inhaltliche Information zu Beginn einer Psychotherapie
Die Psychotherapie ist, wie alle medizinischen Heilverfahren, auf die Heilung, Linderung oder die Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit ausgerichtet.
Anders als bei den meisten medizinischen Maßnahmen (Operationen, Medikation etc.) kommt es hier noch mehr auf die aktive Mitarbeit an, das heißt, wenn Sie zu uns kommen, sind Sie nicht in der passiven Position, behandelt zu werden, sondern aktiv zu handeln.
Psychotherapie ist in unserem Sinne immer Hilfe zur Selbsthilfe.
Als Therapeut verpflichten ich mich, mit Ihnen nach bestem Wissen und Können auf dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu arbeiten, weiterhin mich persönlich so zu verhalten, dass Sie frei und offen für die therapeutische Beziehung sind und in der Therapie auf Sie mit dem notwendigen Verständnis und gedanklicher Beweglichkeit eingehen können.
Fragen:
Darf ich über alle meine Gefühle, positiven wie negativen, sprechen?
Ja. Das ist in der Therapie wichtig. Unsere Gedanken steuern unsere Gefühle und aus den Gefühlen geht unseres Verhalten hervor. Deshalb sollen Sie Ihre Aufmerksamkeit immer wieder auf Ihre gegenwärtige Gefühle lenken. Die Therapie kann sich auch auf die Beziehungen zu wichtigen Personen in Ihrem Leben beziehen.
Sie dürfen und sollen über alles sprechen was Sie gerade bewegt. Es gibt für Sie keinerlei negativen Folgen. Der Therapieraum ist ein Schutz- und Schonraum für Sie.
Was wenn die anderen an meinen Problemen schuldig sind?
Wenn Sie die Überzeugung haben, dass nur wenn „die anderen“ sich ändern, ihre „Fehler und Schuld eingestehen“, usw., wird es Ihnen besser gehen können, dann werden Sie vermutlich mit dieser Haltung nicht viel erreichen können.
Die Forschungen haben ergeben, dass auch wenn die anderen tatsächlich an der Misere des Einzelnen schuldig sind, kann sich die Therapie trotzdem nur an Ihrem eigenen Anteil ausrichten. „Die Anderen“ sind für uns nicht erreichbar und für eine Veränderung in der Regel nicht bereit. Sie leiden nicht so wie Sie.
Merken Sie sich: Was die anderen tun oder lassen haben wir beide zunächst keinen Einfluss. Aber wenn Sie bereit sind zu lernen darauf neu zu reagieren, dann sehr wohl.
Reicht es über Probleme einfach zu reden?
Nicht immer. Obwohl das bisher Nicht-Ausgesprochene in einem vertrauten und sicheren Umfeld auszusprechen auch eine große Entlastung bringt. Das alleine reicht oft für entscheidenden Veränderungen nicht aus. Sie sollten vorbereitet sein, dass Sie im Alltag neue Verhaltensweisen üben und ausprobieren. Der Unterschied zu vorher ist, dass Sie diesmal nicht alleine sind; es geschieht in therapeutischer Begleitung und Schutz, was einen wesentlichen Qualitäts-Unterschied ausmacht.
Therapie als Lernprozess
Wir sind hier zusammen, um Ihre Probleme zu untersuchen, zu verstehen und an ihre Wurzel zu kommen. Der Therapeut ist vollkommen auf Ihre Offenheit und Zuverlässigkeit angewiesen.
Der Therapeut hat im Grunde genommen keine eigenen Ziele. Sein Ziel ist, dass Sie das erreichen können wofür Sie die Therapie aufgesucht haben.
Bedenken Sie bitte das eine: Ihr leben ist Ihr Leben, ob Sie sich für neues Lernen, für Ihre Freiheit, für Erfolg oder Misserfolg entscheiden - es ist ihr Leben. Ob Sie am Alten und Bisherigen festhalten und das Unangenehme wiederholt erleben oder sich für Freiheit entscheiden - es ist Ihr Leben. Der Therapeut ist da um Ihnen zu helfen, ein freierer Mensch zu werden. Natürlich arbeitet er gerne erfolgreich, aber sein Leben hängt nicht von diesem einem Erfolg ab. Es ist Ihr eigenes Leben über das Sie voll und ganz verfügen.
Von Ihnen erwartet der Therapeut, dass Sie realistische Erwartungen aufbauen, d.h. Veränderungen erfordern Zeit und sind oft nur in kleinen Schritten zu möglich.
Auch bei bestem Bemühen kann es manchmal Situationen geben, in denen keine ausreichende Veränderung deutlich wird. Dies ist nicht unsere und nicht Ihre Schuld, sondern spiegelt die Umstände dieser Welt wieder, die uns des öfteren Grenzen setzen.
Anzahl der Behandlungsstunden
Die Anzahl der Behandlungsstunden ist begrenzt. Nach Probesitzungen wird ein Antrag auf Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse gestellt. Meist bezieht sich dieser Antrag auf eine Kurzzeittherapie (KZT) mit 2x12 Behandlungsstunden. Diese kann in eine Langzeittherapie (LZT) umgewandelt werden, wozu ein umfangreicher Bericht und Begründung durch den Therapeuten erforderlich ist. Dieser Bericht geht, mit Chiffre versehen und anonymisiert, an einen, vorher nicht bekannten, Gutachter der Krankenkasse, der es bewilligt oder nicht.
Zu Beginn der Behandlung und in jedem neuen Quartal lassen Sie bitte die Versicherungskarte in den Computer einlesen. Sollten Termine unentschuldigt ausfallen, behalten wir uns vor, 50,-€ als Ausfallhonorar Ihnen in Rechnung zu stellen.
Empfehlung
Es hat sich bewährt, dass es sinnvoll ist, wenn Sie die Behandlung hier als Ihre ganz persönliche Angelegenheit betrachten und nach Außen darüber nur das unbedingt Erforderliche mitteilen. Bei Hausaufgaben betrifft das auch die nahen Bezugspersonen.
Damit Sie sich auf die Behandlung konzentrieren können, hat es sich auch bewährt, dass Sie Ihre wichtige Entscheidungen erst nach deren Abschluss treffen, nachdem Sie alle Fürs und Widers in der Therapie abgewogen haben. Während der Therapie ändert sich oft die Sicht der Dinge.